Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Reform der Grundsteuer.
Grundsteuerportal ist online
Seit dem 01.07.2022 können Sie über das Grundsteuerportal (Link) die für die Feststellungserklärung erforderlichen Daten für Ihre Grundstücke abrufen, z. B. Bodenrichtwert oder die Ertragsmesszahl bei land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken.
Antworten zu häufig gestellte Fragen zu den Daten aus dem Grundsteuerportal finden Sie hier (z. B. Was ist der Bodenrichtwert? Was ist die Ertragsmesszahl? Was bedeutet "tatsächliche Nutzung"?).
Hilfestellung
Die Mitarbeiter der Gemeinde Schönberg haben überlegt, ob wir Sie als Einwohner unterstützen können und z. B. die Meldung der Feststellungserklärung über ELSTER für die Einwohner übernehmen können, die z. B. keinen eigenen ELSTER-Zugang haben bzw. nicht die technischen Voraussetzungen haben für die Meldung. Leider dürfen bzw. können wir diese Unterstützung nicht leisten.
Wir möchten Sie darum auf Alternative hinweisen:
- Sie können beim Finanzamt auch einen Papierformular beantragen bzw. ggfls. einen Termin direkt beim Finanzamt vereinbaren (bei Härtefällen),
- Sie können die Hotline des Finanzamtes nutzen (Tel. 0375-28368-9700)
- Familienangehörige (Kinder, Enkel, o. ä.) können die Grundsteuererklärung über ihren bestehenden ELSTER-Zugang für andere Familienangehörige abgeben.
Allgemeine Fragen zur Grundsteuerreform und deren Umsetzung kann auch der sogenannte Steuerchatbot beantworten.
Besitzer von Einfamilienhäusern bzw. Eigentumswohungen finden hier eine Ausfüllhilfe für die ELSTER-Meldung.
Video zur Grundsteuerreform
Die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes sowie der Deutesche Städtetag haben in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städt- und Gemeindebund ein Video erstellt zur Grundsteuerreform, dass Sie hier anschauen können.
Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde noch keine Aussagen dazu treffen kann, ob und inwiefern die Hebesätze für die Grundsteuer für die Grundstücke in der Gemeinde künftig geändert werden oder nicht. Sobald wir hierzu Informationen haben, werden diese hier sowie im Amtsblatt bekanntgegeben.