Schönberg in Sachsen

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Hier finden Sie die öffentlichen Beschlüsse des Gemeinderats

Hier finden Sie die Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Schönberg im Jahr 2023 zu Ihrer Information.

Beschlüsse aus vergangenen Jahren finden Sie hier (noch im Aufbau).

Beschlüsse 02.12.2024

Beschluss /
Information Nr.
Bezeichnung
Beschluss

Beschluss

19/2024
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönberg beschließt die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung).

Beschluss 20/2024
Grundsätze der Plakatwerbung zur Bundestagswahl am 23.02.2025

Der Gemeinderat Schönberg beschließt die Grundsätze der Plakatwerbung im Gemeindegebiet der Gemeinde Schönberg anlässlich der Bundestagswahl am 23.02.2025 entsprechend der Anlage.

Beschluss 21/2024
Anzahl der Wahlbezirke

Der Gemeinderat Schönberg beschließt, für die Bundestagswahl am 23.02.2025 drei Wahlbezirke festzulegen.

Beschluss 22/2024
Entschädigung Wahlorgane Bundestagswahl am 23.02.2025

Der Gemeinderat Schönberg beschließt für die Bundestagswahl folgende Entschädigung zu zahlen:

Mitglieder der Wahlvorstände

Für den Wahlvorstand wird die Entschädigung wir folgt festgelegt:

                                       eine Wahl                     verbundene Wahl

            Vorsitzender                 40,00 EUR           50,00 EUR

            Stellvertreter                 35,00 EUR          45,00 EUR

            Schriftführer                 35,00 EUR            45,00 EUR

            Beisitzer                       30,00 EUR           40,00 EUR

Beschluss 23/2024
Aufhebung des Beschlusses 62/2023 - Auftragsvergabe – Teichschlämmung Teich Oberdorf

Der Gemeinderat Schönberg beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. 62/2023 vom 16.10.2023 zur Auftragsvergabe – Teichschlämmung Teich Oberdorf.

Beschluss 24/2024
Auftragsvergabe – Teichschlämmung Teich Oberdorf

Der Gemeinderat Schönberg beschließt nachträglich die Auftragsvergabe – Teichschlämmung Teich Oberdorf an die Firma Geringswald Tief- und Straßenbau GmbH in Oberwiera mit einem Angebotspreis in Höhe von 5.560,50 EUR (netto).

Die Ermächtigung des Bürgermeisters zum Abschluss der notwendigen Verträge gilt als erteilt.

Telefon

03764 50090

Postanschrift

Hauptstraße 51
08393 Schönberg

E-Mail

info@schoenberg-sachsen.de

Sprechzeiten

 
Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr
Di 13-18 Uhr & Do 13-16 Uhr