Der Gemeinderat Schönberg hat in seiner letzten Sitzung die neue Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer beschlossen.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer werden beibehalten. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird von 415 v. H. auf 370 v. H. gesenkt.
Im neuen Jahr erhalten alle Grundstückseigentümer neue Grundsteuerbescheide. Ein beim Finanzamt eingelegter Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung auf den neuen Bescheid, d. h. dass die neuen Grundsteuerbescheide gültig sind. Sollte sich im Zuge des Widerspruchverfahrens beim Finanzamt eine Änderung der Grundstücksbewertung o.ä. ergeben, werden die entstehenden Differenzen verrechnet.
Nochmals als Hinweis, für die Grundstückseigentümer, die einen Dauerauftrag für die Zahlung der Grundsteuer eingerichtet haben: Bitte kündigen Sie den Dauerauftrag zeitnah und warten Sie auf den neuen Grundsteuerbescheid. Wer ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt hat, muss keine Änderungen vornehmen.