Liebe Eltern,
aufgrund der Kita-Schließung ab 14.12.2020 möchten wir Sie über die Verfahrensweise zur Abrechnung der Elternbeiträge in der Gemeinde Schönberg informieren.
Wie der gemeinsamen Medieninformation des Staatsministeriums der Finanzen, des Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Städte- und Gemeindetages und des Landkreistages zu entnehmen ist, sollen Eltern, die ihr Kind aufgrund des aktuellen Lockdowns nicht in Krippe, Kindergarten, Hort oder in der Kindertagespflege betreuen lassen können, dafür keine Elternbeiträge entrichten müssen. Diese Befreiung gilt jedoch nicht, wenn die Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
Der bereits abgebuchte Elternbeitrag für Januar 2021 wird vorerst einbehalten. Für den Monat Februar 2021 wird kein Elternbeitrag abgebucht.
Unter der Voraussetzung, dass voraussichtlich ab 15.02.2021 der eingeschränkte Regelbetrieb starten kann und wieder alle Kinder in der Kita betreut werden können, erfolgt dann eine Korrektur. Eltern, die keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben, erhalten pauschal den Elternbeitrag für Januar zurück. Die Eltern, deren Kinder in Notbetreuung waren, werden tagesweise abgerechnet. Das bedeutet, dass auch hier nicht pauschal der übliche Monatsbeitrag berechnet wird und dementsprechend Beiträge erstattet werden können.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Berechnung der Erstattungen noch einige Zeit dauern wird. Der Pflicht zur Erstattung wird die Gemeinde Schönberg natürlich nachkommen. Jedoch ist das Verfahren zur Refinanzierung an die Kommunen noch nicht geklärt.
Sollten sich neue Informationen und/oder Änderungen ergeben, werden wir Sie entsprechend darüber informieren.