Gemäß § 76 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Schönberg.
Gemäß § 76 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Schönberg von
Montag, den 17.05.2021 bis
Montag, den 24.05.2021
an den Verkündungstafeln
-im Gemeindeamt Schönberg, Hauptstraße 51
-im OT Tettau, Waldenburger Straße 23, Abzweig Zufahrt Kirche
-im OT Pfaffroda, zwischen Dorfstraße 3 und 4, neben der Bushaltestelle
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021 liegen gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO in der Zeit vom 17. Mai bis 28. Mai 2021 im Gemeindeamt Schönberg öffentlich aus. Die Auslegung erfolgt zu den Öffnungszeiten. Um die Einsichtnahme zu ermöglichen ist im Vorfeld eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer: 03764 – 50090 notwendig.