Die Gemeinde Schönberg sucht einen neuen Friedensrichter bzw. Friedensrichterin.
Diese Stelle wird als Ehrenamt geführt.
Der Friedensrichter wird auf 5 Jahre vom Gemeinderat gewählt und kann auch wiedergewählt werden.
Voraussetzungen u.a.:
- Sie sind im Alter zwischen 30 und 70 Jahren
- Einwohner der Gemeinde Schönberg
- Interesse an der Aufgabe außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten (vermögens- bzw. strafrechtlicher Art) zu schlichten und im Schlichtungsfall einen Vergleich herzuführen, z. B. bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Beleidigungen, Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung.
Falls Sie noch Fragen zu diesem Ehrenamt haben, könne Sie sich gern in der Gemeindeverwaltung melden bzw. auch telefonisch unter 03764-54268 bei Herrn Klaus Pietsch im Rechtsreferat der Stadt Meerane anfragen.
Falls Sie Interesse an dieser Aufgabe haben, reichen Sie bitte schriftlich eine Bewerbung in der Gemeindeverwaltung ein.