Schönberg in Sachsen

Liebe Besucher, Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Schönberg, schön, dass Sie sich für unseren Ort interessieren. Hier finden Sie viel Interessantes zum Geschehen in unserer Gemeinde.
Stöbern Sie auf unseren Seiten und entdecken Sie unsere Gemeinde.

Schönberg in Sachsen

Liebe Besucher, Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Schönberg, schön, dass Sie sich für unseren Ort interessieren. Hier finden Sie viel Interessantes zum Geschehen in unserer Gemeinde.
Stöbern Sie auf unseren Seiten und entdecken Sie unsere Gemeinde.

Schönberg in Sachsen

Liebe Besucher, Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Schönberg, schön, dass Sie sich für unseren Ort interessieren. Hier finden Sie viel Interessantes zum Geschehen in unserer Gemeinde.
Stöbern Sie auf unseren Seiten und entdecken Sie unsere Gemeinde.

Möchten Sie sich vielleicht aktiv für die Gesellschaft engagieren?

Dann bewerben Sie sich bitte als Schöffe für die ehrenamtliche Gerichtsbarkeit.

Gesucht werden in unserem Landkreis Zwickau eine bestimmte, noch nicht genau bezifferte Anzahl Frauen und Männer, die am Landgericht Zwickau, den Amtsgerichten Zwickau und Hohenstein-Ernstthal und am Verwaltungsgericht in Chemnitz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Schöffen und ehrenamtliche Richter sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Die Lebens-erfahrung und Menschenkenntnis, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Die gewählten Schöffen und ehrenamtlichen Richter werden pro Jahr voraussichtlich an ca. vier bis zwölf Sitzungstagen teilnehmen. Dafür sind sie vom Arbeitgeber freizustellen und dürfen deshalb keine Nachteile durch diesen erfahren. Die Entschädigung für die Schöffen-tätigkeit erfolgt nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz.

Nähere Hinweise zu den Voraussetzungen für die Wahl, den Hinderungs- und Ablehnungsgründen sowie die Bewerbungsunterlagen sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-zwickau.de abrufbar und liegen in allen Bürgerservicestellen des Landkreises und den Städte- und Gemeindeverwaltungen aus.

Die vollständig ausgefüllten Formulare sind bis spätestens 14. April 2023 für das Jugendschöffenamt und bis spätestens 5. Mai 2023 für das Schöffenamt (Verwaltungsgericht Chemnitz)

 

Landratsamt Zwickau

Büro Landrat

Robert-Müller-Straße 4-8

08056 Zwickau,

 

in den Bürgerservicestellen des Landkreises oder den Städte- und Gemeindeverwaltungen einzureichen.

Vielen Dank für Ihre Bereitschaft zum gesellschaftlichen Engagement!

 

Weitere Informationen und gesetzliche Grundlagen:

- www.schoeffenwahl.de

- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

- Schöffen- und Jugendschöffen VwV

 

Telefon

03764 50090

Postanschrift

Hauptstraße 51
08393 Schönberg

E-Mail

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Sprechzeiten

 
Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr
Di 13-18 Uhr & Do 13-16 Uhr